mobile Ergotherapie - Idstein Walsdorf Waldems Bermbach Esch - Stephanie Eisenhut - Neurologie - Geriatrie - Bobath - LSVT-Big - Handschienen - Schlaganfall - MS - Parkinson

Maßnahmen der Ergotherapie

  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung:

  Mögliche Therapieinhalte:

- Bobath-Therapie (Aufbau einer normalen Haltungs- und Bewegungskontrolle)

- Mobilitätstraining (Hinlegen-Aufsetzen, Fortbewegen im Innen- und Außenbereich, Treppe steigen,...)

- Mobilisation bei Bewegungseinschränkungen / Einschränkungen der Neurodynamik

- kognitives Training (Gedächtnis, Konzentration,...)

- Training von Alltagsaktivitäten (Körperpflege, Haus- und Küchenarbeit, Hobbys...)

- Beratung bzgl. Hilfsmitteln für den Alltag / Wohnraumanpassung

- Erarbeitung von Eigenübungen zum selbständigen Trainieren

  • LSVT BIG:

  Intensivtherapie bei Mb. Parkinson

  • Schienenversorgung:

  Herstellung thermoplastischer Handlagerungsschienen bei spastischer oder schlaffer Lähmung

Ablauf der Ergotherapie

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der Hausarzt oder Neurologe aus.

Bei medizinischer Notwendigkeit findet Ergotherapie als Hausbesuch statt.

Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten.

Zu Beginn der Therapie wird eine Anamnese erhoben und eine ergotherapeutische Befundung durchgeführt, um Defizite und Ressourcen festzustellen. Das Anamnesegespräch findet, wenn erwünscht, nicht nur mit dem Patienten selbst statt, sondern es werden auch Familienangehörige oder andere Bezugspersonen mit einbezogen.

Wichtig ist, dass der Patient immer ein Ziel vor Augen hat, dass er mit Unterstützung der Ergotherapie erreichen möchte. Hierbei kann es um den Erhalt / die Erleichterung / die Wiederaufnahme von bestimmten Alltagshandlungen gehen oder um das Erreichen von mehr Teilhabe am Familienleben oder am gesellschaftlichen Leben.

Während des therapeutischen Prozesses werden Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig dem Können des Patienten und der aktuellen Situation angepasst.

Die Behandlung gilt als abgeschlossen, wenn die vereinbarten Behandlungsziele erreicht wurden und der Patient eine zufriedenstellende Alltagskompetenz erreicht hat, auch ohne dass alle früheren Fertigkeiten wieder erlangt wurden.